Amainvoice V9.0

In der Version 9.0 von Amainvoice haben wir folgende neue Funktionen integriert:

  • Die VAT-Umsatzlisten und das Rechnungsausgangsbuch (RAB) haben ein neues Layout, das Ihnen auf einen Blick anzeigt, ob die Ausgabe der Dokumente noch manuelle Eingriffe erforderlich macht.
  • In den CSV-Dateien der VAT-Umsatzlisten und des RABs sind ab sofort auch alle Commingling-VAT Transatktionen enthalten.
  • Der Amainvoice VAT-ID Check prüft bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen die Umsatzsteuer ID-Nummer des Empfängers und ermöglicht eine Änderung oder Wandlung bei negativem Prüfungsergebnis.

Es gilt folgender Grundsatz: Alle Abrechnungen aus allen Marktplätzen müssen vollständig generiert sein, um das RAB und die VAT-Umsatzlisten zu erzeugen. Sie sollten am zweiten Tag jeden Monats für alle Marktplätze eine manuelle Auszahlung anfordern, um die reibungslose Erzeugung der Listen zu gewährleisten. Ebenso müssen bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen alle Umsatzsteuer ID-Nummern der Empfänger mit Hilfe des Amainvoice VAT-ID Checks positiv geprüft sein.

Die Bearbeitung von Fehlern im RAB oder VAT-Umsatzlisten hat immer Auswirkungen auf die Generierung beider Listen, da diese in direkter Abhängigkeit stehen. Sind im RAB oder den VAT-Umsatzlisten mehrere Fehler zu bearbeiten, so werden diese nacheinander angezeigt.

VAT-Umsatzlisten

VAT-Umsatzlisten werden immer in der Nacht des 07. Tages eines Monats generiert. Die Basis dafür ist die vollständige Verarbeitung aller Abrechnungen sämtlicher Marktplätze.

Wird zu einer VAT-Umsatzliste ein roter Punkt angezeigt, klicken Sie auf den Pfeil unter dem roten Punkt.

Es können drei unterschiedliche Fehlerbilder entstehen, auf die Sie wie folgt reagieren können:

  1. Abrechnungen aus dem betroffenen Zeitraum sind noch nicht erzeugt. Es wird Ihnen angezeigt, WELCHE Abrechnungen davon betroffen sind. Warten Sie die Erzeugung ab, danach werden die VAT-Umsatzlisten automatisch erstellt. Sollte die Erzeugung spätestens zwei Tage nach dem Enddatum der jüngsten Abrechnung nicht erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
    Wenn Sie für jeden Marktplatz am zweiten Tag des Monats manuell eine Auszahlung in Seller Central angefordert haben, sollte dieser Fehler nicht vorkommen.
  2. Es werden Abrechnungen von Marktplätzen erwartet, für die in diesem Zeitraum keine Umsätze stattgefunden haben. Hier können Sie die VAT-Umsatzliste freigeben und diesen Marktplatz ignorieren. Die VAT-Umsatzliste wird dann im Anschluss erzeugt und steht Ihnen ca. eine Stunde später im System zur Verfügung.
  3. Im Betroffenen Zeitraum liegen noch innergemeinschaftliche Rechnungen vor, bei denen die USt-Id-Nr. Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In diesem Fall führen Sie einen VAT-ID Check durch, indem Sie auf den Button „Betroffene Rechnungen anzeigen“ klicken und diese Rechnungen entsprechend ändern bzw. wandeln.
    Beachten Sie hierzu auch das weitere Video zum Amainvoice VAT-ID Check.
Amainvoice VAT-ID Check

Rechnungsausgangsbuch (RAB)

Das RAB wird ab dem Meldemonat April 2020 automatisch am siebten Tag des Folgemonats erstellt und in der neuen Listendarstellung angezeigt.

Das RAB durchläuft die gleichen Prüfungen wie die VAT-Umsatzlisten und kann somit auch die identischen Fehlerbilder aufweisen. Hierauf können Sie identisch wie bzgl. der VAT-Umsatzlisten reagieren.

Wird zu einem RAB ein roter Punkt angezeigt, klicken Sie auf den Pfeil unter dem roten Punkt.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da +49 8304 999900-0

Sollten Sie noch kein Amainvoice Nutzer sein, testen Sie Amainvoice 14 Tage kostenlos https://amainvoice.de

Amainvoice – Umsatzsteuer-Berechnungsservice und Amazon Business fiskuskonform nutzen.

Warum Amazon-Händler den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen sollten

Mit der Einführung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices hat Amazon ein eigenes vielversprechendes System für die Rechnungsstellung eingeführt. Der Service bildet in erster Linie die Grundlage für die Nutzung von Amazon Business, wird aber wohl in naher Zukunft auch für Händler, die Amazon Business nicht nutzen, zum Standard werden.

Wie immer, wenn Neuheiten auf dem Markt vorgestellt werden, gab es zu Anfang auch für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zahlreiche kritische Stimmen. Die meisten Kritikpunkte relativieren sich allerdings, wenn man die langfristigen Vorteile dieses Systems sieht und den kurzfristigen Mehraufwand für Einarbeitung, den Veränderungen nun mal mit sich bringen, einmal außen vor lässt.

Rein sachlich betrachtet, gibt es sechs Innovationen, von denen Nutzer des Umsatzsteuer-Berechnungsservices, im Gegensatz zu Nicht-Nutzern, letztlich profitieren:

  1. Man kann Amazon Business nutzen und, neben den gewohnten Rechnungen für Endverbraucher (B2C), auch Rechnungen für Geschäftskunden (B2B) mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen
  2. Man kann Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen (für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe)
  3. Man kann Waren mit dynamischen Preisstaffelungen (z.B. Mengenrabatte) versehen
  4. Man hat Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes
  5. Man muss sich als Händler nicht mehr um den Rechnungsversand per E-Mail kümmern, da die Käufer im eigenen Account direkten Zugriff auf ihre Rechnungen haben
  6. Die FBA-Nutzung (Ein-Land, CEE/PAN-EU*) vereinfacht sich erheblich durch die standardmäßige Anwendung des Bestimmungslandprinzips

* Mit CEE sind die Länder Polen und Tschechien gemeint. PAN-EU beinhaltet neben CEE und Deutschland auch UK, Frankreich, Spanien und Italien.

Was der Umsatzsteuer-Berechnungsservice nicht kann, wird von Amainvoice erledigt

Als Entwickler von Amainvoice haben wir, seit bekannt wurde, dass der Umsatzsteuer-Berechnungsservice kommen würde, daran gearbeitet, diesen Service zeitnah in unsere Software einzubinden. Dadurch ist es heute für Amainvoice-Nutzer möglich, den vollständigen Funktionsumfang des Umsatzsteuer-Berechnungsservices zusammengeführt mit allen Zusatzfunktionen von Amainvoice in einer Applikation zu nutzen.

Folgende Dokumente und Datensätze erstellt Amainvoice basierend auf den Daten und Vorgaben des Umsatzsteuer-Berechnungsservices:

  1. Rechnungen mit angereicherten Zusatzangaben (u.a. Firmenlogo), die nach Erstellung via API automatisch in Seller Central hochgeladen werden
  2. Stornorechnungen (mit gleichem Funktionsumfang wie Rechnungen)
  3. Datensätze für USt.-Meldungen in allen EU-Ländern
  4. Lieferschwellenüberwachung für Nicht-PAN-EU-Länder
  5. Die vollständigen Datensätze zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Warenverbringungen (Pro-forma-Rechnungen, ZM, Intrastat, SAF-T)
  6. Zustellnachweise für alle im System dokumentierten Warenlieferungen
  7. Die Amazon’sche Auszahlungsabrechnung mit sämtlichen Belegen
  8. Die gesamte Amazon-Büchführung (als Datenpaket) im DATEV-Format zur fertigen Übergabe an den Steuerberater

Die Grundvoraussetzungen zur Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices

Um den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zu nutzen, sind die folgenden drei Bedingungen zu erfüllen:

  1. Als FBM-Händler benötigt man eine Versandadresse und USt-ID in einem Land innerhalb der 28 EU-Mitgliedsstaaten
  2. Als FBA-Händler benötigt man USt-IDs in allen EU-Ländern, in denen man FBA nutzt (ein Land, CEE oder PAN-EU)
  3. Alle angegebenen USt-IDs müssen gültig sein und zum betreibenden Unternehmen gehören

Zusammengefasst:

Aus Händlersicht bedeutet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice in erster Linie, dass sich mit Amazon-Business ein neues Geschäftsfeld eröffnet, wodurch fortan B2B-Geschäfte über Amazon möglich sind. Dies beinhaltet die Automatisierung von Mengenrabatten und Rechnungsstellung nach B2B-Standards.

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice listet zudem alle Waren anhand von Netto-Preisen zzgl. Umsatzsteuer. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes gegenüber Nicht-Nutzern des Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Nicht-Nutzer können ihre Produkte nur mit Verkaufspreisen listen. Ferner können Geschäftskunden einen Filter nutzen (ähnlich Amazon Prime), der ausschließlich Waren von Händlern listet, die Rechnungen nach B2B-Standards stellen können und somit administrativ in der Lage sind B2B-Geschäfte abzuwickeln.

Im Bereich Benutzererlebnis gibt es auch eine Verbesserung: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ermöglicht den Zugriff auf Rechnungen und Stornorechnungen im jeweiligen Nutzer-Account von Amazon-Kunden. Dadurch erübrigt sich der Versand von Rechnungen per E-Mail.

Für Amainvoice-Nutzer ändern sich auf den ersten Blick nur ein paar Einstellungen. Rein technisch ändert sich allerdings, dass die Rechnungen nicht mehr nach dem Algorithmus von Amainvoice erstellt werden, sondern Amainvoice die Rechnungen anhand der Daten des Umsatzsteuer-Berechnungsservices abbildet und lediglich durch Zusatzangaben (z.B. Firmenlogo) ergänzt. Die weiteren Amainvoice-Datenverarbeitungsprozesse (z.B. Erstellung der Datensätze für USt.-Meldungen und Amazon’sche Auszahlungsabrechnung) werden dann basierend auf diesen Daten durchgeführt, bleiben aber ansonsten wie gehabt.

Für viele, v.a. kleinere, Händler mag im ersten Moment das Bestimmungslandprinzip etwas ungewohnt erscheinen. Dieses findet im gesamten PAN-EU System Anwendung und ersetzt die bisherige Lieferschwellenregelung ausgehend von den Lagerländern. Beim Bestimmungslandprinzip werden in allen EU-Ländern, die FBA-Inventar eines Händlers lagern, die Lieferschwellen ausgesetzt bzw. optiert. Dies erfordert zum einen eine USt-ID in allen betroffenen PAN-EU-Ländern sowie die einmalige Meldung der Optierung durch die jeweiligen Steuerberater bei den entsprechenden Behörden. Durch die Optierungspflicht als PAN-EU-Standard, gelten bei der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices immer die Umsatzsteuersätze des Bestimmungslandes, sprich des PAN-EU-Landes, in das die Waren geliefert werden. Dadurch ist eine Überwachung der Lieferschwellen im gesamten PAN-EU-System nicht mehr nötig.

Ausnahmen: 
In Nicht-PAN-EU-Ländern, von denen noch keine USt-ID in Seller Central hinterlegt ist, gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Lagerlandes, bis entsprechende Lieferschwellen-Wertgrenzen im Bestimmungsland überschritten worden sind. Sobald jedoch auch in einem solchen Nicht-PAN-EU-Land eine USt-ID hinterlegt wurde, gilt auch dort von da an das Bestimmungslandprinzip.

Sonderfall Polen:
In Polen besteht eine Sperrfrist für Optierungen von 30 Tagen, was zur Folge hat, dass die Umsatzsteuer für mindestens einen Monat in Polen zu entrichten ist bzw. die Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices erst 30 Tage nach Anmeldung der Optierung beginnen kann.

Wichtig für Multi-Channel-Nutzer: 
Für Amazon-Händler, die neben Amazon auch auf anderen E-Commerce-Plattformen Waren verkaufen, gilt zu beachten, dass mit der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices auch die Rechnungen aller anderen Plattformen entsprechend der vorgenommenen Optierungen nach dem Bestimmungslandprinzip zu handhaben sind.

Fazit:

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice als eine Art alleinstehendes autarkes Biotop betrachtet, dann kann man sicherlich diverse Kinderkrankheiten ausmachen oder auch den Funktionsumfang im Bereich von Sonderfällen bemängeln.

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice allerdings als Logiklieferanten bzw. als Rechenmaschine sieht und die bereitgestellte Daten-Basis entsprechend weiter aufbereitet — wie das mit Hilfe von Amainvoice geschieht — dann kann man nur zu folgender positiver Schlussfolgerung kommen:

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ist ein großer Schritt seitens Amazon in die richtige Richtung!

Das Grundkonzept, v.a. die Anwendung des Bestimmungslandprinzips, macht Sinn, spart Zeit und vereinfacht vieles. Durch die Nutzung von Amazon Business eröffnen sich zudem neue Absatzmöglichkeiten für viele Händler.

Die vermeintlichen Mängel, welche manche Kritiker aufführen, sind aus unserer Sicht weitestgehend irrelevant, da sie durch die Zusatzfunktionen von Amainvoice und unsere Dienstleistungen kompensiert werden.

Wenn Sie noch weitere Informationen zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice und seine Einbindung in Amainvoice benötigen, dann rufen Sie uns gerne an unter +49 8304 999900–0.

Amainvoice Version 6.4.2

Auf unserer Website: https://amazervice.de finden Sie alle Informationen rund um Amazon PAN-EU, das Europaweite Steuerberater-Netzwerk, News und interessante Dienstleister rund um den Amazon Handel.

Folgende Änderungen und Erweiterungen haben wir für Sie in der aktuellen Amainvoice Version 6.4.2 unter anderem erstellt:

Intrastat und ZM-Meldelisten:

  • Für die Länder Deutschland, Tschechien und Polen können jetzt Meldelisten für die Intrastat Meldung erstellt werden. Die Warennummern und Gestehungspreise können dazu einfach in der Oberfläche hinterlegt werden.
  • ZM-Meldelisten werden nach unterschiedlichen MwSt.-Sätzen je Lagerland gruppiert
  • Proforma-Rechnungen für die erste Warenverbringung oder für alle Warenverbringungen werden für alle Lagerländer erstellt.
  • Alle Listen sind im maschinenlesbaren Format .csv verfügbar.

VAT-Umsatzlisten:

  • Für die Erstellung der VAT-Umsatzlisten ist es unbedingt erforderlich für jeden Marktplatz am 02. Tag des Folgemonats die Abrechnung manuell anzufordern.
  • Das Lagerland Polen und Italien fordert in den monatlichen VAT-Umsatzlisten im csv Format auch die Ausgabe der Empfängeradresse pro Auftrag. Dies wird in der VAT-Umsatzliste.csv Datei mit ausgegeben.
  • Artikel mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen in einem Lagerland oder Bestimmungsland mit USt-Pflicht können in Amainvoice hinterlegt werden.
  • Bei der Belegerstellung werden die speziellen Anforderungen des Landes Großbritannien berücksichtigt.

Versandliste / FBM Modul:

  • Amainvoice kann für jeden Versanddienstleister Export Dateien zum einspielen in die jeweilige Software erstellen. Ein Import der Sendungsdaten ist ebenso möglich.
  • Adressetiketten können anhand von Stückzahl und SKU gedruckt werden
  • Die Suche nach Name, PLZ und Ort ist jetzt in der Versandliste möglich
  • Der Filter für die Anzeige von Teillieferungen wurde erweitert
  • Prime by Merchant Sendungen können in der Übersicht ein- und ausgeblendet werden

Abrechnungen:

  • In der Übersicht ist jetzt eine Selektion nach Marktplatz möglich.
  • Abrechnungen können zusammengefasst gedruckt werden.

Wenn Sie Fragen haben sind wir natürlich gerne unter der Hotline: 08304-9999000 für Sie erreichbar.

Ihr Team von Amainvoice

Amainvoice Version 6.2.0 – 6.2.3

Folgende Änderungen und Erweiterungen haben wir für Sie in der Version 6.0 – 6.2.3 erstellt:

Neben zahlreichen Anpassungen im Bereich der Performance und Sicherheit wurden unter anderem folgende Funktionen hinzugefügt.

Versandliste:
– In der Versandliste stehen Ihnen zur Auswahl der Sendungen weitere Filter zur Verfügung:

  • Nur offenen Sendungen anzeigen
  • Alle bereits exportierten Sendungen anzeigen
  • Alle noch nicht gedruckten Sendungen anzeigen

Verbringungsliste – Upload der Warenpreise
– Die Warenpreise für die jeweilige Verbringungsliste können direkt in Amainvoice hochgeladen werden. Sie finden diese Funktion nach dem hochladen der Verbringungsliste.

Rechnungsausgangsbuch / VAT Umsatzlisten
– Die Währung GBP wird mit dem relevanten Wechselkurs als Bemessungsgrundlage für die betroffenen Aufträge auf dem Beleg und in den Listen ausgegeben.

Wenn Sie Fragen haben sind wir natürlich gerne unter der Hotline: 08304-9999000 für Sie erreichbar.

Ihr Team von Amainvoice

Amazon FBA Lagerland / PAN-EU

Anforderungen bei einer Nutzung der europäischen Lagerländer

Amazon betreibt FBA-Lager in den folgenden sieben EU-Ländern:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Italien
  • Spanien
  • Großbritannien
  • Polen
  • Tschechische Republik

Seit einiger Zeit bietet Ihnen Amazon verstärkt an, Ihre Waren aus den europäischen Amazon-Lagern zu versenden. Um diesen Service richtig nutzen zu können, müssen bei der USt. eine Reihe von Punkten unbedingt beachtet werden.

Amainvoice empfiehlt Ihnen dazu ein kostengünstiges Berater-Netzwerk, das Sie hier finden:

amaZervice PAN EU StB-Netzwerk

Über dieses Netzwerk haben Sie auch die Möglichkeit, weniger als alle sieben EU-Lagerländer anzumelden und zu nutzen (z.B. nur PL, CZ, FR)

Mit Amainvoice haben Sie ein Instrument, das alle Anforderungen bei der Erstellung Ihrer Rechnungen, Storno-Rechnungen und Auszahlungs-Abrechnungen korrekt und buchhaltungstauglich erfüllt.

Das Programm liefert Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen, um Ihr laufendes Geschäft jetzt und in Zukunft steuerrechtlich „europasicher“ abwickeln zu können!

Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen!

Amainvoice Version 5.2.4

Update der Verbringungs- und Umsatzlisten
für die EU-Lager Polen, Tschechien u.a. (PAN-EU)

Alle Umsatz- und Verbringungslisten werden in der Lagerland-Liste mit dem Erstellungsdatum und dem Änderungsdatum ausgegeben.

Update Umsatzlisten

  • steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen werden in einem separaten Register „EU- Sales Liste“ dargestellt. Inkl. Empfänger und Zustellinformationen
  • Zu jedem Datensatz wird das Lieferland mit ausgegeben

Verbringungslisten

  • Im Eingabefenster zur EK Eingabe kann über den Download eine SKU/EK Liste heruntergeladen werden. Wenn diese ergänzt wurde, senden sie uns diese bitte per E-Mail zu, wir spielen ihnen diese dann ein
  • Die Anzahl der freizugebenden EK’s wird nun angezeigt
  • Die Verbringungsliste wird nach MwSt. Sätzen sortiert

SKU oder ASIN auf der Rechnung

Im Menüpunkt Einstellungen / Firmenstammdaten kann im Bereich „Beleg-Daten“ gewählt werden, ob auf der Rechnung und Storno-Rechnung die SKU oder ASIN ausgegeben werden soll.

Wenn Sie Fragen haben sind wir natürlich gerne unter der Hotline: 08304-9999000 für Sie erreichbar.

Ihr Team von Amainvoice

Amainvoice Version 5.2.0

Verbringungs- und Umsatzlisten
für die EU-Lager Polen, Tschechien u.a. (PAN-EU)

Diese Funktionen stehen Ihnen nur dann zur Verfügung, wenn Sie das Modul „Amainvoice Lagerland“ gebucht haben.

Umsatzlisten

Für die korrekte Meldung der USt. in den jeweiligen Lagerländern erstellt Amainvoice in dem Menüpunkt Mein Amainvoice / Lagerland-Liste zu Beginn des Monats für den jeweiligen Vormonat vollautomatisch die Umsatzlisten für das jeweilige Lagerland:

  • Alle Umsätze aus dem jeweiligen Lagerland auch mit Ausweis in der Landeswährung unter Berücksichtigung der richtigen Umrechnungskurse
  • Separate Darstellung aller Sendungen in ein Lieferschwellenland mit deren MwSt.
  • Trackinginformationen für alle Sendungen in die Lieferschwellenländer
  • Dokumentation der Zustell-Informationen per E-Mail zu Storno-Rechnungen
  • Darstellung von innergem. Lieferungen sowie steuerfreien Ausfuhrlieferungen

Verbringungslisten

  • Sie können den von Amazon versendeten Instrastat Cross Border Movement Report in Amainvoice zur automatischen Verarbeitung einlesen. Wählen Sie dazu unter Mein Amainvoice / Lagerland-Liste das Diskettensymbol „Verbringungsliste hochladen“. Nachdem die EK-Nettopreise eingetragen wurden, wird für jedes Lagerland die Verbringungsliste erstellt.
  • Diese Liste berücksichtigt:
    • alle Waren, die zwischen den Lagern hin und her geschickt wurden
    • Kundenrücksendungen in die einzelnen Amazon EU-Lager
    • selbst eingesendete Waren in ein Amazon EU-Lager

Es können keine Listen vor Oktober 2015 eingelesen werden, da diese Daten fehlerhaft waren. Amazon wird diese Verbringungsdaten in den nächsten Monaten zur Verfügung stellen; Amainvoice wird daraus die erforderlichen Listen erstellen können.

Umsätze pro Land

Im Menüpunkt Mein Amainvoice / Umsätze pro Land werden die Umsätze pro Land dargestellt – mit Angabe und Hinweis auf die Lieferschwellengrenzen. Hier können auch Lieferungen in ein europäisches Land pro einzelnem Lagerland dargestellt werden.

Rechnungsliste

In der Rechnungsliste befindet sich neben der Ord.-Id. ein gelber Punkt. Durch Anklicken werden Sie automatisch in das Amazon Seller-Central in die betroffene Bestellung geleitet. Dies erleichtert die Suche der Bestellung im Seller-Central um z.B. Erstattungen vorzunehmen.

Wenn Sie Fragen haben sind wir natürlich gerne unter der Hotline: 08304-9999000 für Sie erreichbar.

Ihr Team von Amainvoice