Amainvoice V9.0

In der Version 9.0 von Amainvoice haben wir folgende neue Funktionen integriert:

  • Die VAT-Umsatzlisten und das Rechnungsausgangsbuch (RAB) haben ein neues Layout, das Ihnen auf einen Blick anzeigt, ob die Ausgabe der Dokumente noch manuelle Eingriffe erforderlich macht.
  • In den CSV-Dateien der VAT-Umsatzlisten und des RABs sind ab sofort auch alle Commingling-VAT Transatktionen enthalten.
  • Der Amainvoice VAT-ID Check prüft bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen die Umsatzsteuer ID-Nummer des Empfängers und ermöglicht eine Änderung oder Wandlung bei negativem Prüfungsergebnis.

Es gilt folgender Grundsatz: Alle Abrechnungen aus allen Marktplätzen müssen vollständig generiert sein, um das RAB und die VAT-Umsatzlisten zu erzeugen. Sie sollten am zweiten Tag jeden Monats für alle Marktplätze eine manuelle Auszahlung anfordern, um die reibungslose Erzeugung der Listen zu gewährleisten. Ebenso müssen bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen alle Umsatzsteuer ID-Nummern der Empfänger mit Hilfe des Amainvoice VAT-ID Checks positiv geprüft sein.

Die Bearbeitung von Fehlern im RAB oder VAT-Umsatzlisten hat immer Auswirkungen auf die Generierung beider Listen, da diese in direkter Abhängigkeit stehen. Sind im RAB oder den VAT-Umsatzlisten mehrere Fehler zu bearbeiten, so werden diese nacheinander angezeigt.

VAT-Umsatzlisten

VAT-Umsatzlisten werden immer in der Nacht des 07. Tages eines Monats generiert. Die Basis dafür ist die vollständige Verarbeitung aller Abrechnungen sämtlicher Marktplätze.

Wird zu einer VAT-Umsatzliste ein roter Punkt angezeigt, klicken Sie auf den Pfeil unter dem roten Punkt.

Es können drei unterschiedliche Fehlerbilder entstehen, auf die Sie wie folgt reagieren können:

  1. Abrechnungen aus dem betroffenen Zeitraum sind noch nicht erzeugt. Es wird Ihnen angezeigt, WELCHE Abrechnungen davon betroffen sind. Warten Sie die Erzeugung ab, danach werden die VAT-Umsatzlisten automatisch erstellt. Sollte die Erzeugung spätestens zwei Tage nach dem Enddatum der jüngsten Abrechnung nicht erfolgt sein, wenden Sie sich bitte an unseren Support.
    Wenn Sie für jeden Marktplatz am zweiten Tag des Monats manuell eine Auszahlung in Seller Central angefordert haben, sollte dieser Fehler nicht vorkommen.
  2. Es werden Abrechnungen von Marktplätzen erwartet, für die in diesem Zeitraum keine Umsätze stattgefunden haben. Hier können Sie die VAT-Umsatzliste freigeben und diesen Marktplatz ignorieren. Die VAT-Umsatzliste wird dann im Anschluss erzeugt und steht Ihnen ca. eine Stunde später im System zur Verfügung.
  3. Im Betroffenen Zeitraum liegen noch innergemeinschaftliche Rechnungen vor, bei denen die USt-Id-Nr. Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In diesem Fall führen Sie einen VAT-ID Check durch, indem Sie auf den Button „Betroffene Rechnungen anzeigen“ klicken und diese Rechnungen entsprechend ändern bzw. wandeln.
    Beachten Sie hierzu auch das weitere Video zum Amainvoice VAT-ID Check.
Amainvoice VAT-ID Check

Rechnungsausgangsbuch (RAB)

Das RAB wird ab dem Meldemonat April 2020 automatisch am siebten Tag des Folgemonats erstellt und in der neuen Listendarstellung angezeigt.

Das RAB durchläuft die gleichen Prüfungen wie die VAT-Umsatzlisten und kann somit auch die identischen Fehlerbilder aufweisen. Hierauf können Sie identisch wie bzgl. der VAT-Umsatzlisten reagieren.

Wird zu einem RAB ein roter Punkt angezeigt, klicken Sie auf den Pfeil unter dem roten Punkt.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da +49 8304 999900-0

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Amainvoice – Umsatzsteuer-Berechnungsservice und Amazon Business fiskuskonform nutzen.

Warum Amazon-Händler den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen sollten

Mit der Einführung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices hat Amazon ein eigenes vielversprechendes System für die Rechnungsstellung eingeführt. Der Service bildet in erster Linie die Grundlage für die Nutzung von Amazon Business, wird aber wohl in naher Zukunft auch für Händler, die Amazon Business nicht nutzen, zum Standard werden.

Wie immer, wenn Neuheiten auf dem Markt vorgestellt werden, gab es zu Anfang auch für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zahlreiche kritische Stimmen. Die meisten Kritikpunkte relativieren sich allerdings, wenn man die langfristigen Vorteile dieses Systems sieht und den kurzfristigen Mehraufwand für Einarbeitung, den Veränderungen nun mal mit sich bringen, einmal außen vor lässt.

Rein sachlich betrachtet, gibt es sechs Innovationen, von denen Nutzer des Umsatzsteuer-Berechnungsservices, im Gegensatz zu Nicht-Nutzern, letztlich profitieren:

  1. Man kann Amazon Business nutzen und, neben den gewohnten Rechnungen für Endverbraucher (B2C), auch Rechnungen für Geschäftskunden (B2B) mit separat ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen
  2. Man kann Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen (für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe)
  3. Man kann Waren mit dynamischen Preisstaffelungen (z.B. Mengenrabatte) versehen
  4. Man hat Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes
  5. Man muss sich als Händler nicht mehr um den Rechnungsversand per E-Mail kümmern, da die Käufer im eigenen Account direkten Zugriff auf ihre Rechnungen haben
  6. Die FBA-Nutzung (Ein-Land, CEE/PAN-EU*) vereinfacht sich erheblich durch die standardmäßige Anwendung des Bestimmungslandprinzips

* Mit CEE sind die Länder Polen und Tschechien gemeint. PAN-EU beinhaltet neben CEE und Deutschland auch UK, Frankreich, Spanien und Italien.

Was der Umsatzsteuer-Berechnungsservice nicht kann, wird von Amainvoice erledigt

Als Entwickler von Amainvoice haben wir, seit bekannt wurde, dass der Umsatzsteuer-Berechnungsservice kommen würde, daran gearbeitet, diesen Service zeitnah in unsere Software einzubinden. Dadurch ist es heute für Amainvoice-Nutzer möglich, den vollständigen Funktionsumfang des Umsatzsteuer-Berechnungsservices zusammengeführt mit allen Zusatzfunktionen von Amainvoice in einer Applikation zu nutzen.

Folgende Dokumente und Datensätze erstellt Amainvoice basierend auf den Daten und Vorgaben des Umsatzsteuer-Berechnungsservices:

  1. Rechnungen mit angereicherten Zusatzangaben (u.a. Firmenlogo), die nach Erstellung via API automatisch in Seller Central hochgeladen werden
  2. Stornorechnungen (mit gleichem Funktionsumfang wie Rechnungen)
  3. Datensätze für USt.-Meldungen in allen EU-Ländern
  4. Lieferschwellenüberwachung für Nicht-PAN-EU-Länder
  5. Die vollständigen Datensätze zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Warenverbringungen (Pro-forma-Rechnungen, ZM, Intrastat, SAF-T)
  6. Zustellnachweise für alle im System dokumentierten Warenlieferungen
  7. Die Amazon’sche Auszahlungsabrechnung mit sämtlichen Belegen
  8. Die gesamte Amazon-Büchführung (als Datenpaket) im DATEV-Format zur fertigen Übergabe an den Steuerberater

Die Grundvoraussetzungen zur Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices

Um den Umsatzsteuer-Berechnungsservice zu nutzen, sind die folgenden drei Bedingungen zu erfüllen:

  1. Als FBM-Händler benötigt man eine Versandadresse und USt-ID in einem Land innerhalb der 28 EU-Mitgliedsstaaten
  2. Als FBA-Händler benötigt man USt-IDs in allen EU-Ländern, in denen man FBA nutzt (ein Land, CEE oder PAN-EU)
  3. Alle angegebenen USt-IDs müssen gültig sein und zum betreibenden Unternehmen gehören

Zusammengefasst:

Aus Händlersicht bedeutet der Umsatzsteuer-Berechnungsservice in erster Linie, dass sich mit Amazon-Business ein neues Geschäftsfeld eröffnet, wodurch fortan B2B-Geschäfte über Amazon möglich sind. Dies beinhaltet die Automatisierung von Mengenrabatten und Rechnungsstellung nach B2B-Standards.

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice listet zudem alle Waren anhand von Netto-Preisen zzgl. Umsatzsteuer. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe des Einkaufswagenfeldes gegenüber Nicht-Nutzern des Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Nicht-Nutzer können ihre Produkte nur mit Verkaufspreisen listen. Ferner können Geschäftskunden einen Filter nutzen (ähnlich Amazon Prime), der ausschließlich Waren von Händlern listet, die Rechnungen nach B2B-Standards stellen können und somit administrativ in der Lage sind B2B-Geschäfte abzuwickeln.

Im Bereich Benutzererlebnis gibt es auch eine Verbesserung: Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ermöglicht den Zugriff auf Rechnungen und Stornorechnungen im jeweiligen Nutzer-Account von Amazon-Kunden. Dadurch erübrigt sich der Versand von Rechnungen per E-Mail.

Für Amainvoice-Nutzer ändern sich auf den ersten Blick nur ein paar Einstellungen. Rein technisch ändert sich allerdings, dass die Rechnungen nicht mehr nach dem Algorithmus von Amainvoice erstellt werden, sondern Amainvoice die Rechnungen anhand der Daten des Umsatzsteuer-Berechnungsservices abbildet und lediglich durch Zusatzangaben (z.B. Firmenlogo) ergänzt. Die weiteren Amainvoice-Datenverarbeitungsprozesse (z.B. Erstellung der Datensätze für USt.-Meldungen und Amazon’sche Auszahlungsabrechnung) werden dann basierend auf diesen Daten durchgeführt, bleiben aber ansonsten wie gehabt.

Für viele, v.a. kleinere, Händler mag im ersten Moment das Bestimmungslandprinzip etwas ungewohnt erscheinen. Dieses findet im gesamten PAN-EU System Anwendung und ersetzt die bisherige Lieferschwellenregelung ausgehend von den Lagerländern. Beim Bestimmungslandprinzip werden in allen EU-Ländern, die FBA-Inventar eines Händlers lagern, die Lieferschwellen ausgesetzt bzw. optiert. Dies erfordert zum einen eine USt-ID in allen betroffenen PAN-EU-Ländern sowie die einmalige Meldung der Optierung durch die jeweiligen Steuerberater bei den entsprechenden Behörden. Durch die Optierungspflicht als PAN-EU-Standard, gelten bei der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices immer die Umsatzsteuersätze des Bestimmungslandes, sprich des PAN-EU-Landes, in das die Waren geliefert werden. Dadurch ist eine Überwachung der Lieferschwellen im gesamten PAN-EU-System nicht mehr nötig.

Ausnahmen: 
In Nicht-PAN-EU-Ländern, von denen noch keine USt-ID in Seller Central hinterlegt ist, gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Lagerlandes, bis entsprechende Lieferschwellen-Wertgrenzen im Bestimmungsland überschritten worden sind. Sobald jedoch auch in einem solchen Nicht-PAN-EU-Land eine USt-ID hinterlegt wurde, gilt auch dort von da an das Bestimmungslandprinzip.

Sonderfall Polen:
In Polen besteht eine Sperrfrist für Optierungen von 30 Tagen, was zur Folge hat, dass die Umsatzsteuer für mindestens einen Monat in Polen zu entrichten ist bzw. die Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices erst 30 Tage nach Anmeldung der Optierung beginnen kann.

Wichtig für Multi-Channel-Nutzer: 
Für Amazon-Händler, die neben Amazon auch auf anderen E-Commerce-Plattformen Waren verkaufen, gilt zu beachten, dass mit der Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices auch die Rechnungen aller anderen Plattformen entsprechend der vorgenommenen Optierungen nach dem Bestimmungslandprinzip zu handhaben sind.

Fazit:

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice als eine Art alleinstehendes autarkes Biotop betrachtet, dann kann man sicherlich diverse Kinderkrankheiten ausmachen oder auch den Funktionsumfang im Bereich von Sonderfällen bemängeln.

Wenn man den Umsatzsteuer-Berechnungsservice allerdings als Logiklieferanten bzw. als Rechenmaschine sieht und die bereitgestellte Daten-Basis entsprechend weiter aufbereitet — wie das mit Hilfe von Amainvoice geschieht — dann kann man nur zu folgender positiver Schlussfolgerung kommen:

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice ist ein großer Schritt seitens Amazon in die richtige Richtung!

Das Grundkonzept, v.a. die Anwendung des Bestimmungslandprinzips, macht Sinn, spart Zeit und vereinfacht vieles. Durch die Nutzung von Amazon Business eröffnen sich zudem neue Absatzmöglichkeiten für viele Händler.

Die vermeintlichen Mängel, welche manche Kritiker aufführen, sind aus unserer Sicht weitestgehend irrelevant, da sie durch die Zusatzfunktionen von Amainvoice und unsere Dienstleistungen kompensiert werden.

Wenn Sie noch weitere Informationen zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice und seine Einbindung in Amainvoice benötigen, dann rufen Sie uns gerne an unter +49 8304 999900–0.