OSS-Meldungen für zurückliegende Quartale korrigieren

Hervorgehoben

Warum müssen OSS-Meldungen korrigiert werden?

Das Gesetz verlangt, dass Stornorechnungen eines laufenden Quartals in dem Quartal im OSS gemeldet werden müssen, in dem die Leistung (Lieferung und Rechnung) ursprünglich erbracht wurde.
Aus diesem Grund sind Berichtigungen der zurückliegenden Quartale erforderlich. (vgl. EU-Kommission, Guide to the VAT One Stop Shop, März 2021, S. 42)

Das bedeutet, dass die berichtigten Steuerbeträge für das 3. und 4. Quartal 2021 im BOP-Portal zu melden sind. Die aktuell von Amainvoice erzeugte OSS-Meldung .pdf, sowie die zugehörigen .csv Datei (zum Hochladen im BOP-Portal) beinhalten diese Angaben bereits.

Fallbeispiel: OSS Berichtigungen durch Stornorechnungen:

Im Dezember 2021 fand ein Verkauf statt, der im Januar 2022 in der OSS Meldung für das 4. Quartal 2021 gemeldet wurde.

Der Käufer schickte die Ware im Januar 2022 zurück und es wurde im Januar 2022 eine Stornorechnung erzeugt (mit dem Bezug auf die ursprünglichen Rechnung aus Dezember 2021).

In der OSS-Meldung für das 1. Quartal 2022 muss dann im Bereich der möglichen Berichtigungen für das 4. Quartal 2021 eine Korrekturmeldung für das betroffene Verbrauchsland durchgeführt werden.

Dies betrifft auch Storno-Rechnungen aus dem 3. Quartal 2021, die bereits im 4. Quartal 2021 berücksichtigt wurden. Deshalb kommt es einmalig bei der Meldung zum 1. Quartal 2022 zu einer Erlösverschiebung negativer Erlöse (= Storno-Rechnungen) vom 4. Quartal auf das 3. Quartal. 2021.

Meldung der Berichtigungen im BOP-Portal:

Die Krux dabei ist, dass im BOP Portal nur die Werte „Bisher erklärter Steuerbetrag“ (Also die Summe für dieses Verbrauchsland aus der Meldung 4. Quartal 2021) und der „Berichtigte Steuerbetrag“ (= Summe für dieses Verbrauchsland aus 4. Quartal 2021 abzüglich des MwSt. Betrages der Stornorechnung) erklärt werden können.

Die durch Amainvoice erstellte OSS-Meldedatei (.csv) kann inklusive der Berichtigungen digital im BOP-Portal hochgeladen werden. 

Wie Sie diese Datei im BOP-Portal hochladen entnehmen Sie bitte dem folgenden Beitrag:

OSS-Meldedaten digital in das Elster BOP-Portal hochladen

Wie ermittle ich die Werte „bisher erklärter Steuerbetrag“ und „berichtigter Steuerbetrag“?

Amainvoice generiert die OSS-Meldeliste und ermittelt anhand der vorhandenen Daten die zu korrigierenden Steuerbeträge.

In der OSS-Meldeliste 1. Quartal 2022, auf der Seite: „Berichtigung früherer Besteuerungszeiträume für die Buchung im BOP-Portal“, sind die Werte für die Meldung im BOP-Portal zu verwenden.

Wie melde ich OSS-Berichtigungen im BOP-Portal?

1. Die Berichtigungen können zusätzlich zur aktuellen OSS-Meldung vom 1. Quartal 2022 manuell erfasst werden, oder

2. Dies kann durch das Hochladen der aus Amainvoice generierten .csv Datei geschehen. Wie Sie die Datei im BOP Portal hochlanden wird hier beschrieben: OSS-Meldedaten digital in das Elster BOP-Portal hochladen

Manuelle Erfassung im BOP-Portal

In der Liste der Umsätze und Berichtigungen fügen Sie das zu korrigierende Verbrauchsland hinzu, wenn dies noch nicht angelegt ist. Das Land des Verbrauchs können Sie aus der Amainvoice OSS-Meldeliste entnehmen.

Unter Punkt 5 – Berichtigung früherer Besteuerungszeiträume tragen Sie die Werte aus der Amainvoice OSS-Meldeliste entsprechend ein:

Führen Sie dies entsprechend der weiteren Verbrauchsländer und zu berichtigenden Quartalen durch.

Festschreiben der Amainvoice OSS-Meldeliste

Nachdem Sie die Meldung im BOP-Portal eingereicht haben müssen Sie die OSS-Meldeliste in Amainvoice „festschreiben“. Dazu markieren Sie in „Ihr Amainvoice“ / „OSS (One Stop Shop)“ die OSS-Meldung und wählen unten unter „Aktion auswählen“ „OSS-Meldung festschreiben“.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da +49 8304 999900-0

Sollten Sie noch kein Amainvoice Nutzer sein, testen Sie Amainvoice 14 Tage kostenlos https://amainvoice.de

Amainvoice – Bestens gerüstet für OSS

Amainvoice wird vollumfänglich den One-Stop-Shop (OSS) ab 01.07.2021 unterstützen.

Als Vorbereitung dazu halten wir eine Online-Seminar-Reihe um Sie im Detail über die kommenden Änderungen zu informieren.

Sie können Sich hier für die folgenden Online-Seminare registrieren:

Mittwoch, 26.05.2021 16:00 – 17:00 Uhr – amaZervice OSS – Online-Seminar Basis 

https://us02web.zoom.us/webinar/register/1016215012604/WN_9qwnQb-0Ts-dXGGTw5_7ww


Montag, 07.06.2021 16:00 – 18:00 Uhr – amaZervice OSS – Online-Seminar Erweitert

Wir freuen uns auf unsere Partner-Steuerberater aus CZ (Martin Felenda) und PL (Tomasz Paszkovski). Als Steuerberater werden Sie mit Ihrer fachlichen Expertise die Herausforderungen und Regularien des One-Stop-Shop’s im Detail mit erläutern.

https://us02web.zoom.us/webinar/register/5416215013240/WN_S_LfwJ4FR6aF9OM8EJh4PQ


Montag, 14.06.2021 16:00 – 18:00 Uhr – amaZervice OSS – Online-Seminar Erweitert

In diesem erweiterten Online-Seminar steht uns als Steuerberaterin Frau Sabine Wirsching mit Ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung und wir werden in die tieferen Details einsteigen.

https://us02web.zoom.us/webinar/register/8616215013754/WN_rNRrLTvpTyKmOt7qzx6bMA

Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon

Ab der Version 8.0 unterstützt Amainvoice den Umsatzsteuer Berechnungsservice von Amazon.

Bei der Nutzung des USt.-Berechnungsservices von Amazon ändert sich die umsatzsteuerliche Betrachtung der Verkäufe. Es findet ein Wechsel der bisherigen Lagerland-Betrachtung zur Besteuerung im Bestimmungsland statt (Jedes Land, für das eine USt.-ID vorliegt, wird bei der Hinterlegung im Seller Central als Bestimmungsland betrachtet. Unabhängig davon, ob die Lieferschwelle in dieses Land überschritten wurde). Dies führt dazu, dass ab diesem Moment alle Rechnungen für Lieferungen in dieses Land, egal woher, durch den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon mit der USt. dieses Landes erstellt werden.

Amazon bietet zwei Optionen an. Die Rechnungserstellung durch Amazon sowie das hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen. Beide Optionen basieren auf der umsatzsteuerlichen Betrachtung nach dem Bestimmungsland-Prinzip von Amazon. WICHTIG: Auch bei der Option „hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen“ findet die umsatzsteuerliche Betrachtung der Verkäufe durch Amazon, basierend auf den Einstellungen im Seller-Central statt.

Die zweite Option „hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen“ befindet sich momentan in der Beta-Phase und steht nur ausgewählten Amazon Händlern zur Verfügung.

Bei Nutzung von Lagerländern und dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice müssen Sie in jedem Lagerland für alle anderen Lagerländer schriftlich auf die Lieferschwelle verzichten.

Um den Umsatzsteuer Berechnungsservice bei Amazon zu aktivieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie benötigen zwingend eine gültige USt.-ID für jedes genutzte FBA-Lagerland
  • Sie benötigen zwingend eine gültige USt.-ID für jedes aktive Bestimmungsland in dem bereits die Lieferschwelle überschritten wurde.
  • Für das Land Österreich benötigen Sie für zwingend eine USt.-ID (ATUxxxxxx) – die Abgabenkontonummer (68xxxxx) ist nicht ausreichend.
  • Allen StB in den Ländern in denen Sie eine USt.-ID besitzen muss die Optierung (Verzicht auf die Lieferschwelle) aller anderen vorhandenen USt.-ID’s schriftlich mitgeteilt werden.
  • Aus Polen ist die Sperrfrist von 30 Tagen nach Antragstellung der Optierung zu beachten.
  • Beim Verkauf von Waren mit unterschiedlichen USt.-Sätzen müssen diese Einstellungen im Seller Central pro Artikel hinterlegt werden

Falls Sie Steuerberater aus unserem Steuerberater-Netzwerk nutzen, ist zu beachten:

In allen Ländern muss eine Generaloptierung für alle Länder erfolgen, in denen Sie registriert sind. Teilen Sie dies bitte jedem StB in jedem Land schriftlich mit. Für Polen ist ab Antragsstellung die Sperrfrist von 30 Tagen zu beachten. Der Ablauf dieser Frist wird Ihnen vom polnischen StB nach Antragstellung mitgeteilt. Die Einstellungen in Ihrem Seller Central müssen mit den Einstellungen in Amainvoice übereinstimmen. Wenn Sie Abweichungen feststellen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit.

Unsere Kunden, die andere Anbieter für die USt.-Meldungen in den einzelnen Ländern nutzen, wenden sich bitte zur Klärung der steuerlichen Anforderungen / Generaloptierung an Ihren zuständigen Partner.

Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Umsatzsteuer Berechnungsservice bei Amazon und Amainvoice aktiviert werden.

Gehen Sie wie folgt vor:

1) Ich möchte, dass Amazon automatisch Umsatzsteuer-Rechnungen erstellt (Rechnungen müssen regelmäßig manuell von Amazon heruntergeladen und in Amainvoice hochgeladen werden)

2) Ich werde meine eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen hochladen (Übermittlung der Rechnungen erfolgt automatisch über die Schnittstelle von Amainvoice zu Amazon)

Entsprechend der Einstellungen in Ihrem Seller-Central muss die Einstellung in Amainvoice vorgenommen werden

  • Das Aktivierungsdatum aus Ihrem Seller-Central muss mit dem Aktivierungsdatum in Amainvoice übereinstimmen. Nutzen Sie hier den Einrichtungsassistenten in Amainvoice (klicken Sie in der obersten grünen Zeile von Amainvoice auf das Info „i“  links neben dem Logout Button), um den Einrichtungsassistenten zum Umsatzsteuer Berechnungsservice zu starten.

Mit dem folgenden Link können Sie jederzeit den Status des Umsatzsteuer-Berechnungsservices von Amazon im Seller Central einsehen: https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/settings/summary

 

Steuerzahlungen in Fremdwährung nach Polen, Tschechien und Großbritannien

Wenn Sie über Marktplätze wie Amazon international Verkäufe abwickeln, können wir Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen, indem wir Ihren Umsatz zu einem besseren Wechselkurs in Ihre Landeswährung umwandeln.

Wir stellen Ihnen ein World Account Konto bereit, über das Sie Marktplatz-Umsätze in mehreren Währungen erhalten. So können Sie Ihr Unternehmen ausbauen, ohne dass eine lästige Eröffnung von Bankkonten im Ausland nötig wäre.

Von diesem Konto aus können Sie auch Direktzahlungen an Steuerbehörden in Polen, Tschechien und England vornehmen. Wenn Sie Ihre Währungsumrechnungen uns überlassen, vermeiden Sie teure Gebühren und sparen bis zu 75 % gegenüber einer Banküberweisung.

Kostenfreie Konto-Einrichtung und keine monatlichen Gebühren; Autorisiert durch die FCA; Spart Zeit und Geld bei der Bezahlung von Lieferanten; Verfügbar auf allen großen Marktplätzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum World Account Konto

Hier können Sie sich für einen kostenlosen World Account anmelden

Amainvoice Version 6.4.2

Auf unserer Website: https://amazervice.de finden Sie alle Informationen rund um Amazon PAN-EU, das Europaweite Steuerberater-Netzwerk, News und interessante Dienstleister rund um den Amazon Handel.

Folgende Änderungen und Erweiterungen haben wir für Sie in der aktuellen Amainvoice Version 6.4.2 unter anderem erstellt:

Intrastat und ZM-Meldelisten:

  • Für die Länder Deutschland, Tschechien und Polen können jetzt Meldelisten für die Intrastat Meldung erstellt werden. Die Warennummern und Gestehungspreise können dazu einfach in der Oberfläche hinterlegt werden.
  • ZM-Meldelisten werden nach unterschiedlichen MwSt.-Sätzen je Lagerland gruppiert
  • Proforma-Rechnungen für die erste Warenverbringung oder für alle Warenverbringungen werden für alle Lagerländer erstellt.
  • Alle Listen sind im maschinenlesbaren Format .csv verfügbar.

VAT-Umsatzlisten:

  • Für die Erstellung der VAT-Umsatzlisten ist es unbedingt erforderlich für jeden Marktplatz am 02. Tag des Folgemonats die Abrechnung manuell anzufordern.
  • Das Lagerland Polen und Italien fordert in den monatlichen VAT-Umsatzlisten im csv Format auch die Ausgabe der Empfängeradresse pro Auftrag. Dies wird in der VAT-Umsatzliste.csv Datei mit ausgegeben.
  • Artikel mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen in einem Lagerland oder Bestimmungsland mit USt-Pflicht können in Amainvoice hinterlegt werden.
  • Bei der Belegerstellung werden die speziellen Anforderungen des Landes Großbritannien berücksichtigt.

Versandliste / FBM Modul:

  • Amainvoice kann für jeden Versanddienstleister Export Dateien zum einspielen in die jeweilige Software erstellen. Ein Import der Sendungsdaten ist ebenso möglich.
  • Adressetiketten können anhand von Stückzahl und SKU gedruckt werden
  • Die Suche nach Name, PLZ und Ort ist jetzt in der Versandliste möglich
  • Der Filter für die Anzeige von Teillieferungen wurde erweitert
  • Prime by Merchant Sendungen können in der Übersicht ein- und ausgeblendet werden

Abrechnungen:

  • In der Übersicht ist jetzt eine Selektion nach Marktplatz möglich.
  • Abrechnungen können zusammengefasst gedruckt werden.

Wenn Sie Fragen haben sind wir natürlich gerne unter der Hotline: 08304-9999000 für Sie erreichbar.

Ihr Team von Amainvoice