Ab der Version 8.0 unterstützt Amainvoice den Umsatzsteuer Berechnungsservice von Amazon.
Bei der Nutzung des USt.-Berechnungsservices von Amazon ändert sich die umsatzsteuerliche Betrachtung der Verkäufe. Es findet ein Wechsel der bisherigen Lagerland-Betrachtung zur Besteuerung im Bestimmungsland statt (Jedes Land, für das eine USt.-ID vorliegt, wird bei der Hinterlegung im Seller Central als Bestimmungsland betrachtet. Unabhängig davon, ob die Lieferschwelle in dieses Land überschritten wurde). Dies führt dazu, dass ab diesem Moment alle Rechnungen für Lieferungen in dieses Land, egal woher, durch den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon mit der USt. dieses Landes erstellt werden.
Amazon bietet zwei Optionen an. Die Rechnungserstellung durch Amazon sowie das hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen. Beide Optionen basieren auf der umsatzsteuerlichen Betrachtung nach dem Bestimmungsland-Prinzip von Amazon. WICHTIG: Auch bei der Option „hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen“ findet die umsatzsteuerliche Betrachtung der Verkäufe durch Amazon, basierend auf den Einstellungen im Seller-Central statt.
Die zweite Option „hochladen der eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen“ befindet sich momentan in der Beta-Phase und steht nur ausgewählten Amazon Händlern zur Verfügung.
Bei Nutzung von Lagerländern und dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice müssen Sie in jedem Lagerland für alle anderen Lagerländer schriftlich auf die Lieferschwelle verzichten.
Um den Umsatzsteuer Berechnungsservice bei Amazon zu aktivieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie benötigen zwingend eine gültige USt.-ID für jedes genutzte FBA-Lagerland
- Sie benötigen zwingend eine gültige USt.-ID für jedes aktive Bestimmungsland in dem bereits die Lieferschwelle überschritten wurde.
- Für das Land Österreich benötigen Sie für zwingend eine USt.-ID (ATUxxxxxx) – die Abgabenkontonummer (68xxxxx) ist nicht ausreichend.
- Allen StB in den Ländern in denen Sie eine USt.-ID besitzen muss die Optierung (Verzicht auf die Lieferschwelle) aller anderen vorhandenen USt.-ID’s schriftlich mitgeteilt werden.
- Aus Polen ist die Sperrfrist von 30 Tagen nach Antragstellung der Optierung zu beachten.
- Beim Verkauf von Waren mit unterschiedlichen USt.-Sätzen müssen diese Einstellungen im Seller Central pro Artikel hinterlegt werden
Falls Sie Steuerberater aus unserem Steuerberater-Netzwerk nutzen, ist zu beachten:
In allen Ländern muss eine Generaloptierung für alle Länder erfolgen, in denen Sie registriert sind. Teilen Sie dies bitte jedem StB in jedem Land schriftlich mit. Für Polen ist ab Antragsstellung die Sperrfrist von 30 Tagen zu beachten. Der Ablauf dieser Frist wird Ihnen vom polnischen StB nach Antragstellung mitgeteilt. Die Einstellungen in Ihrem Seller Central müssen mit den Einstellungen in Amainvoice übereinstimmen. Wenn Sie Abweichungen feststellen, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit.
Unsere Kunden, die andere Anbieter für die USt.-Meldungen in den einzelnen Ländern nutzen, wenden sich bitte zur Klärung der steuerlichen Anforderungen / Generaloptierung an Ihren zuständigen Partner.
Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Umsatzsteuer Berechnungsservice bei Amazon und Amainvoice aktiviert werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Aktivieren Sie den Umsatzsteuer Berechnungsservice in Ihrem Seller-Central mit folgendem Link: https://services.amazon.de/programme/b2b-verkaufen/umsatzsteuer-berechnungsservice.html
- Es gibt zwei Möglichkeiten der Rechnungserstellung:
1) Ich möchte, dass Amazon automatisch Umsatzsteuer-Rechnungen erstellt (Rechnungen müssen regelmäßig manuell von Amazon heruntergeladen und in Amainvoice hochgeladen werden)
2) Ich werde meine eigenen Umsatzsteuer-Rechnungen hochladen (Übermittlung der Rechnungen erfolgt automatisch über die Schnittstelle von Amainvoice zu Amazon)
Entsprechend der Einstellungen in Ihrem Seller-Central muss die Einstellung in Amainvoice vorgenommen werden
- Das Aktivierungsdatum aus Ihrem Seller-Central muss mit dem Aktivierungsdatum in Amainvoice übereinstimmen. Nutzen Sie hier den Einrichtungsassistenten in Amainvoice (klicken Sie in der obersten grünen Zeile von Amainvoice auf das Info „i“ links neben dem Logout Button), um den Einrichtungsassistenten zum Umsatzsteuer Berechnungsservice zu starten.
Mit dem folgenden Link können Sie jederzeit den Status des Umsatzsteuer-Berechnungsservices von Amazon im Seller Central einsehen: https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/settings/summary